Meldungen über Tierbestände

Agrartipp, 23.01.2016

Tierseuchenkasse NRW - beachten Sie die Frist zum 31.1.2016.

Wer Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild und Geflügel hält, ist zur regelmäßigen Meldung und Einzahlung in die Tierseuchenkasse verpflichtet. In einigen Bundesländern, etwa NRW - und seit dem vergangenen Jahr auch Mecklenburg-Vorpommern - ist auch die Haltung von Bienenvölkern melde- und kassenpflichtig.

 Bild: Achim Otto

Bis zum 31.1.2016 sind Halter der o. g. Tiergruppen (auch Hobbyhalter) in NRW zur  Meldungen ihrer Tierbestände verpflichtet.

Das gilt auch dann, wenn sich die Zahl des Bestandes zum Vorjahr nicht geändert haben sollte. Die Meldung kann entweder schriftlich oder online an die Tierseuchenkasse erfolgen.

Wer bis zur oben genannten Frist keine Meldung abgibt, wird zunächst nochmals von der zuständigen Kasse erinnert. Erfolgt dann noch keine Tierbestandsmeldung, schreiten die zuständigen Veterinärämter ein.

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