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Alpenstraßen

Alpenpässe, 02.03.2011


ÖSTERREICH

Die Autobahnen und Hauptdurchgangsstraßen sind ohne witterungsbedingte Behinderungen befahrbar.

Für Fahrten über höher gelegene Berg- und Passstraßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Schneekettenpflicht besteht derzeit für das Faschinajoch.

Die Wintersperren: Furkajoch, Hahntennjoch, Silvretta-Hochalpenstraße, Timmelsjoch, Staller Sattel, Großglockner-Hochalpenstraße, Maltatal-Hochalmstraße, Nockalmstraße und Sölkpass.


SCHWEIZ

Die Zufahrten zu den Straßentunnels sind frei befahrbar, die Zufahrten zu den Autoverladestationen an Furka und Oberalp sind schneebedeckt.

Ebenfalls schneebedeckt sind die meisten offenen Pässe sowie höher gelegene Nebenstrecken.

Die Wintersperren: Albula, Col de la Croix, Flüela, Forcola di Livigno, Furka, Glaubenbüelenpass, Grimsel, Gr. St. Bernhardpass, Klausen, Nufenen, Oberalp, San Bernardinopass, St. Gotthard, Splügen, Susten und Umbrail.


ITALIEN

Die Brennerautobahn und die übrigen Hauptdurchzugsstrecken sind ungehindert befahrbar.

Für Fahrten über höher gelegene Straßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Der Jaufenpass hat Nachtsperre von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr.

Die Wintersperren: Gavia, Penserjoch, Stilfserjoch und Würzjoch.


FRANKREICH

Für Fahrten über die offenen Pässe und in die Skigebiete ist Winterausrüstung erforderlich. Die Mitnahme von Ketten wird empfohlen.

Für den Montgenevre besteht Schneekettenpflicht.

Die Wintersperren: Agnel, Allos, Cayolle, Croix-de-Fer, Galibier, Glandon, Iseran, Izoard, Kl. St. Bernhardpass, Lombarde, Mont-Cenis und Restefond/La Bonette.



ADAC Verkehrsredaktion
  Quelle: ADAC
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