Süße Früchte, saurer Nachbar

Gartentipps, 20.09.2023

Wann darf ich mich am Obst des Nachbarn bedienen?

Eine gute Nachbarschaft ist viel wert, kann aber unschöne Risse bekommen, wenn sich zur Erntezeit fleißig an Nachbars Pflaumen, Kirschen und Äpfeln bedient wird. Nicht selten landeten Nachbarn mit ihren Obststreitigkeiten schon vor deutschen Gerichten.

Doch was ist erlaubt und wann begehe ich einen sogenannten "Mundraub"?

Vorweg: Der Mundraub als eigenständiger Straftatbestand existiert seit dem 1. Juli 1975 nicht mehr in unseren Gesetzbüchern; seit der Abschaffung wird er rechtlich als Diebstahl gewertet. Es macht nun also keinen Unterschied mehr, ob man sich ohne ausdrückliche Erlaubnis einen Apfel, eine Pflaume oder etwas höherwertiges aneignet.

Das direkte Pflücken von Nachbars Baum ist also tabu. Nicht zuletzt auch aus dem Grund, dass sich hier widerrechtlich auf fremdem Privatgrund aufgehalten wird.

Ob Äpfel oder Zitronen - der direkte Griff zu Nachbars Obst ist nicht erlaubt! - Bild: Achim Otto

Anders sieht es aber aus, wenn die prallen Früchte des Nachbars direkt in den eigenen Garten rollen - die darf derjenige genießen, auf dessen Grundstück sie fallen. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, wie die Äpfel in den Garten gelangten. Der Baumeigentümer ist dann nicht dazu berechtigt, das gefallene Obst ohne Erlaubnis der Grundstückeigentümers einzusammeln. Doch wer Rechte hat, hat bekanntlichermaßen auch Pflichten: Wer sich an den in den eígenen Garten gerollten Früchten des Nachbarn ergötzt, muss, sollten die Baumzweige über die Grundstücksgrenze reichen, auch für die Enfernung des Laubs aufkommen.

Doch der Grundstückseigentümer kann sich auch durch das Fallobst des Nachbarn gestört fühlen - vor allem wenn es langsam vor sich hin fault. Er kann dann den Baumeigentümer in die Pflicht nehmen, das Obst einzusammeln. Doch damit noch nicht genug: Sind dem Grundstückeigentümer durch das Obst Schäden oder Beeinträchtigungen in seinem Garten oder an seinem Haus entstanden, kann er sogar eine Entschädigung verlangen.

Wir hoffen, mit Ihrem Nachbarn ist gut Kirschen essen!

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    "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

    Dieter Hildebrandt