Teils kräftige Gewitter

Deutschland-Wetter, 27.08.2006

Wetterlage:
Tief 'Florence' über Südschweden sorgt in der hochreichenden Kaltluft weiter für verbreitet wolkenreiches Schauerwetter. Zugleich zieht im Westen ein Ausläufer von Islandtief 'Gaby' auf.


Sonntag
Heute ziehen weiter viele dichte Wolken mit nur einzelnen Auflockerungen durch. Dabei entstehen Schauer und teils kräftige Gewitter. Zum Teil kommt es zu Hagel, Starkregen oder stürmischen Böen. Die Höchstwerte liegen zwischen 14 Grad auf der Schwäbischen Alb und 23 Grad in Leipzig. In der Nacht kommt es in der Nordhälfte Deutschlands meist nur noch an den Küsten zu einzelnen Schauern und Gewittern. Teilweise können die Wolken weiter auflockern. Im Süden dagegen fällt gebietsweise weiterer Regen. Die Tiefstwerte liegen zwischen 14 Grad an der Küste und 9 Grad in einigen Mittelgebirgstälern.

Montag
Am Montag ziehen von Westen rasch dichte Wolken mit teils anhaltendem und kräftigem Regen auf. Im Norden und Osten bleibt es dagegen vielerorts noch wechselnd bewölkt, dabei kommt es aber zu weiteren Schauern und Gewittern. Im Südwesten werden teilweise nur kalte 12 Grad erreicht, an der Lausitz erwärmt es sich dagegen noch auf 22 Grad.

Dienstag
Am Dienstag regnet es ganz im Süden noch anhaltend und sehr ergiebig. Sonst wechseln sich Sonne und Wolken ab und es kommt zu Schauern und Gewittern. Die Höchstwerte liegen bei teils nur 12 Grad im Süden, sonst bei 14 bis 19 Grad.

Mittwoch
Am Mittwoch ist es verbreitet weiter wechselhaft mit Schauern und einzelnen Gewittern. Mit 12 bis 19 Grad bleibt es kühl.

Donnerstag
Am Donnerstag regnet es hauptsächlich noch im Osten und Süden, sonst ziehen bei wechselnder Bewölkung nur noch wenige, aber teils gewittrige Schauer durch. Die Temperaturen liegen bei 13 bis 20 Grad.

Freitag
Am Freitag zieht im Süden voraussichtlich ein neues Tief mit Regen auf, im Norden bleibt es wechselnd bewölkt mit nur wenigen Schauern. Es werden 13 bis 21 Grad erreicht.
  mki
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    "Einkommen ist die Provision, die einem der Staat für die Erarbeitung der Steuern zuerkennt."

    unbekannt