Blütenstände zurückschneiden

Agrartipp, 07.03.2006

Abgestorbenen und erfrorenen Blütenstände von Gräsern und Stauden können zurückgeschnitten werden (falls nicht im letzten Jahr geschehen), um Pflanzen und Tieren natürlichen Winterschutz zu bieten.
Weiterhin können überwinterte Balkonpflanzen umgetopft werden, aber noch nicht rausgestellt werden.
  dhl
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

527 ppm
30.12.2025 13:53
mehr

Zitat des Tages

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren."

    Mahatma Gandhi