Kontrollpflichten ab 2016/2017

Agrartipp, 09.11.2015

Beiz- und Vernebelungsgeräte im Kartoffelbau von neuen Kontrollpflichten betroffen.

Ab 2016 bzw 2017 kommen auf Kartoffelanbauer neue Kontrollpflichten zu.

Ab Mitte des kommenden Jahres beschränken sich diese zunächst auf Mantis/Mafex-Geräte, Geräte zur Kalt- und Heißvernebelung sowie die Beizung von Legemaschinen.

Die Mantis- / Mafex-Geräte, die zu Einlagerungs- und Keimhemmungsbehandlungen einsetzt werden sowie Heißvernebelungsgeräte müssen bis zur Lagersaison 2016 geprüft werden.

Mit der Pflanzsaison 2017 müssen dann auch Mantis- / Mafex-Geräte, die zur Pflanzgutbeizung eingesetzt werden und alle Legemaschinen mit Beiztechnik geprüft worden sein.

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