Ökologische Vorrangflächen und die Greening-Prämie

Agrartipp, 02.10.2016

Was es zu beachten gilt

Landwirtschaftliche Betriebe müssen in Deutschland mindestens 5 Prozent ihrer Fläche als ökologische Vorrangfläche ausweisen. Diese Fläche muss im Interesse der Umwelt genutzt werden, beispielsweise zum Erhalt von Hecken oder zur Bildung von Pufferzonen zu Gewässern.

Unter Umständen können diese Flächen jedoch auch weiterhin zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden. Dies ist dann möglich, wenn Pflanzen angebaut werden, die den Stickstoff im Boden binden, oder es sich um eine Zwischenfrucht handelt. Dadurch haben die Landwirte in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern ein hohes Maß an Flexibiltät.

Jedoch werden die Flächen je nach Nutzung und dem daraus resultierenden ökologischen Nutzen unterschiedlich gewichtet. Ein Hektar Zwischenfruchtanbau wird dementsprechend deutlich geringerer gewichtet als ein Hektar Hecken oder Baumreihen.

Die sogenannte Greening-Prämie, die Landwirte für zusätzliche ökologische Leistungen erhalten, richtet sich maßgeblich nach der Nutzungsform und der entsprechenden Gewichtung. Daher müssen Flächen und Nutzungsformen jedes Jahr in einem Sammelantrag explizit ausgewiesen werden. Kommt es beispielsweise aufgrund von missglückten Saaten zu Änderungen, müssen diese in einem Modifikationsantrag unter Angabe der Gründe bis zum 04. Oktober eingereicht werden. Andernfalls drohen negative Auswirkungen auf die Grenning-Prämie des Folgejahres.

 

  Lukas Melzer
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