Alpenstraßen

Alpenpässe, 23.11.2010

ÖSTERREICH

Die Autobahnen und Hauptdurchzugsstraßen sind ohne witterungsbedingte Behinderungen befahrbar.

Für Fahrten über höher gelegene Berg- und Passstraßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Die Wintersperren: Silvretta-Hochalpenstraße, Timmelsjoch, Staller Sattel, Großglockner-Hochalpenstraße, Maltatal-Hochalmstraße, Nockalmstraße und Sölkpass.


SCHWEIZ

Schneebedeckt sind die Zufahrten zum San-Bernardino-Tunnel und die Zufahrten zu den Autoverladestationen Albula, Furka und Oberalp.

Ebenfalls schneebedeckt sind die meisten offenen Pässe und höher gelegene Bergstraßen.

Kettenpflicht besteht für Fahrten über den Berninapass und den Flüelapass.

Der Lukmanier und der Col del la Croix sind vorübergehend gesperrt.

Die Wintersperren: Albula, Forcola di Livigno, Furka, Glaubenbüelenpass, Grimsel, Gr. St. Bernhardpass, Klausen, Nufenen, Oberalp, San Bernardinopass, St. Gotthard, Splügen, Susten und Umbrail.


ITALIEN

Die Brennerautobahn und die übrigen Hauptdurchzugsstrecken sind frei befahrbar.

Für höher gelegene Berg- und Passstraßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Das Penserjoch ist aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt.

Die Wintersperren: Gavia, Stilfserjoch und Würzjoch.


FRANKREICH

Für Fahrten über die offenen Pässe und Zufahrten in die Skigebiete ist Winterausrüstung erforderlich. Die Mitnahme von Ketten wird dringend angeraten.

Für den Lautaret werden Ketten empfohlen.

Kettenpflicht besteht für den Montgenevre.

Vorübergehend gesperrt sind die Pässe Allos, Cayolle, Croix-de-Fer, Glandon und Izoard.

Die Wintersperren: Agnel, Galibier, Iseran, Kl. St. Bernhardpass, Lombarde, Mont-Cenis und Restefond/La Bonette.


ADAC Verkehrsredaktion
  Quelle: ADAC
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    "Einkommen ist die Provision, die einem der Staat für die Erarbeitung der Steuern zuerkennt."

    unbekannt