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Rutschiges Herbstlaub

aktuell, 23.10.2013

Wer muss für laubfreie Gehwege sorgen?

Mit dem Herbst kommen auch alljährlich gigantische Laubmengen auf unsere Straßen und Wege. Was vor allem bei trockenem Wetter toll anzuschauen ist, kann bei Regenwetter schnell - ähnlich wie Glatteis - zu einer unkalkulierbaren Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden. Nasses Laub wird dann schnell zu Schmierseife.

Doch wer hat dafür zu sorgen, dass Wege laub- und somit rutschfrei bleiben?

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Wege liegt bei den Städten und Gemeinden - doch Vorsicht: In deren Satzungen wird die Verkehrssicherungspflicht nicht selten auf die jeweiligen Grundstückseigentumer übertragen. Bei Mietobjekten übertragen die Eigentümer die Beseitigungspflicht dann wiederum meist auf die Mietparteien. Geregelt ist dies in den häufigsten Fällen in den Mietverträgen.

Wie oft Laub entfernt werden muss, ist übrigens nicht geregelt. Unzumutbares, stundenlanges Laubfegen ist jedoch nicht nötig. Sorgen Sie einfach dafür, dass die Wege rund um Ihr Grundstück regelmäßig laubfrei gemacht werden.

Denn auch die Verkehrsteilnehmer stehen in der Pflicht und sind bei 'Laubrutschbahnen' zu vorsichtigerem Gehen, Fahren etc. aufgerufen.

Sollte trotz alldem etwas passieren, kommt entweder die Privathaftpflicht (Mieter) oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Eigentümer) für eventuelle Schäden auf.
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    "Charme ist die Art, wie ein Mensch 'ja' sagt, ohne dass ihm eine bestimmte Frage gestellt worden war."

    Albert Camus