Wer zahlt bei Unwetterschäden?

aktuell, 14.07.2021

In diesen Tagen muss wieder viel aufgeräumt werden...

Starke Regenfälle hatten gestern - und teilweise auch noch heute - weite Teile des Landes im Griff. Der ein oder andere muss sich nun auch wieder mit Schäden an Auto oder Haus befassen.

Wer von den Unwetterkapriolen der letzten Tage unmittelbar betroffen war, das Hab und Gut auf etwaige Schäden aber noch nicht überprüft hat, sollte nun unverzüglich Haus, Garten und Auto auf mögliche Unwetterschäden kontrollieren.

Sollten Sie einen Schaden ausfindig machen können, muss dieser so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Außerdem ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und beispielsweise bei einer Überschwemmung rasch mit dem Leerpumpen des Kellers zu beginnen.

Deckt die Versicherung den direkten durch das Wetterereignis entstandenen Schaden ab, kommt die Versicherung auch für anfallende Aufräum- und Abbruchkosten auf.


Doch welche Kosten deckt welche Versicherung ab?

Hier sollte man genau auf das Kleingedruckte achten: Schäden durch Feuer, Frost, Sturm und Hagel decken die meisten Elementarversicherungen ab. Anders sieht es dagegen bei Schäden aus, die durch Hochwasser oder Überschwemmungen zu beklagen sind. Sie müssen, ebenso wie etwa auch mögliche Schäden, die durch Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche, Erdfälle und Erdbeben verursacht werden könnten, meist zusätzlich in die Police aufgenommen werden.

Die Gebäudeversicherung greift nur bei Überschwemmung durch Leitungswasser und auch nur für Schäden am Haus.

Alles, was sich im Haus befindet, ist normalerweise über die Hausratversicherung abgedeckt. Auch hier sind aber Überschwemmungen und Rückstau nur dann versichert, wenn die Absicherung von Elementarschäden zusätzlich vereinbart ist.

Im gewerblichen Bereich wird die Elementarschadenversicherung mit einer Sturmversicherung gekoppelt. Meist ist eine erhöhte Selbstbeteiligung fällig: Diese beträgt bei Erdbeben etwa 10 ‰ (Promille), bei Hochwasser und Überschwemmung 5 ‰ und bei Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdfall ein ‰.

Versicherungen gegen Sturmfluten gibt es noch nicht. Sie gelten als "höhere Gewalt".


Ist mein Auto gegen Unwetterschäden versichert?

Sturm-, Hagel-, und Überschwemmungsschäden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung. Beispielsweise wenn ein Auto in einer Tiefgarage von Fluten beschädigt wird.

Habe Sie Probleme, Ihrer Versicherung ein Unwetterereignis nachzuweisen? Wir helfen schnell und unkompliziert!

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    "Einkommen ist die Provision, die einem der Staat für die Erarbeitung der Steuern zuerkennt."

    unbekannt