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Naturschutz und Recht in Deutschland

Klima, 23.02.2016

Teil 2: Natur- und Landschaftspflegerecht in Deutschland

Das Natur- und Landschaftspflegerecht beinhaltet die Rechtsvorschriften des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Es wird auf verschiedenen rechtlichen Ebenen gesteuert.

Internationales Recht

Durch die Globalisierung sind die Aufgabenfelder des Naturschutzes für die ganze Welt rechtlich begründet. Dies erfordert ein internationales Zusammenwirken. Die europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sind weitreichende internationale Naturschutzregelungen eingegangen. Einige hiervon werden im Folgenden genannt:

Die Biodiversitäts-Konvention von 1992 von Rio de Janeiro. Diese will den Schutz der biologischen Vielfalt in ihren natürlichen Räumen weltweit sicherstellen.

Mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das 1975 völkerrechtlich in Kraft trat, soll der internationale Handel mit freilebenden Tier- und Pflanzenarten, der als eine der Hauptursachen ihrer Gefährdung anzusehen ist, eingeschränkt werden.

In der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 1992 wurde eine Minderung des vom Menschen verursachten negativen Einflusses auf das Klima und eine Verlangsamung der globalen Erwärmung, die nicht absehbare, negative ökologische Folgen haben könnte, beschlossen. Außerdem dienen zur Koordination des internationalen Naturschutzes die roten Listen des IUCN’s (International union for conservation of Nature), die über den Gefährdungsstatus der Arten weltweit informieren.

Der IUCN ist auf internationaler Ebene die bedeutenste Naturschutzorganisation. An dieser Stelle muss bezüglich internationaler Vereinbarungen im Umgang mit Naturschutz allerdings folgendes einschränkend hinzugefügt werden: „Mitverantwortlich für erschwerte Klimaschutzvereinbarungen sind die Interessengegensätze zwischen den reichen Industriestaaten, die in erster Linie für den Klimawandel verantwortlich sind, und den ärmsten Entwicklungsländern, die von den erwartenden Folgen der globalen Erwärmung besonders hart betroffen sein werden (Bauer,S., Engagement für Entwicklung und Umwelt).

Bild: Achim Otto

Europa-Recht

Einige der europäischen Richtlinien und Verordnungen sind folgende: Ein
EU-weites Schutzgebietsnetz ist Natura 2000, das gefährdete und typische Lebensräume und Arten zum Schutz des europäischen Naturerbes bewahrt. Es setzt sich aus der Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zusammen. Die Wasserrahmen-Richtlinie hat ebenfalls großen Einfluss auf den Naturschutz.

Bundesrecht und Landesrecht

Das Bundesrecht wird durch das Bundesnaturschutzgesetz mit der Artenschutzverordnung und dem Landesrecht geregelt. Die europäischen Vorgaben zum Naturschutzrecht stellen erhöhte Anforderungen an die Umsetzung der Richtlinien auf nationaler Ebene.

Der praktische Naturschutz wird auf regionaler und lokaler Ebene geregelt und ist letztendlich von den Gemeinden auch im Rahmen der Bauleitplanung umzusetzen. Sie regelt die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden. Um die Ziele des Naturschutzes in der Praxis durchzusetzen, gibt es folgende Rechtsmittel: Die vorgeschriebene Umweltprüfung beinhaltet die Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen eines Vorhabens, z.B. dem Städtebau, auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, etc.

Die Eingriffsregelung, die den generellen Schutz von Natur und Landschaft regelt, hat aber im Gegensatz zur Umweltprüfung, die den Charakter einer Entscheidungsvorbereitung hat, direkte Rechtsfolgen.

Als weiteres Rechtsmittel gibt es die Abwägungsregel, die die Naturschutziele untereinander und gegenüber allgemeinen Anforderungen an Natur und Landschaft abwägt.

Diese Aufzählung sollte nur eine Möglichkeit zu einem Einblick in das Naturschutzrecht geben, es gibt natürlich noch andere Gesetze. Wichtig ist, dass wir uns zur Einhaltung von rechtlichen Vereinbarungen im Umgang mit der Natur wirklich verpflichten und diese nicht umgehen, um den Schutz der Natur dauerhaft zu sichern.

Zum Schluss soll hier ein beispielhaftes Gleichnis zum Verstehen der Natur angeführt werden:

„Das Meer fragte einmal einen seiner Fische: Warum bleibst Du immer bei mir und verlässt mich nie? “ Der Fisch antwortete: „Weil Du mein Leben bist und ich Deine Liebe im Herzen trage“.

(Khalil el Khatib, 1955, palästinensischer
Schriftsteller).

 

Lesen Sie hier Teil 1 "Naturschutz, Nachhaltigkeit, Ziele"

  Esther Reinecke / BUZ
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