'Empfehlung' unangebracht

aktuell, 11.03.2020

Veranstaltungsverbote sollten nicht nur bundesweit vereinheitlicht sondern auch auf den privaten Sektor ausgeweitet werden.

Wieder einmal sind wir in der Situation - mit dem Unterschied, dass die Lage aktuell sehr ernst ist und keine Zeit für Trödeleien duldet - in der jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Stichtwort Verbote von (Groß-)veranstaltungen zur Eindämmung des COVID-19-Virus.

Bundeseinheitliche Auflagen und Bestimmungen Fehlanzeige -  vielmehr fördert Bundesgesundheitsminister Spahn mit seiner Empfehlung, Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern abzusagen, Chaos und Unsicherheit im Land. Ob die Messe, das Konzert oder die Aktionärsversammlung stattfindet oder nicht, bestimmt am Ende in der Regel aber das örtliche Gesundheitsamt. Dass kleinere Veranstaltungen mit womöglich nur 100 Teilnehmenden je nach örtlichen Gegebenheiten und Region deutlich höhere Infektionsrisiken zur Folge haben könnten als größere Events, lassen wir an dieser Stelle mal außen vor - die "1.000" ist einfach eine Fantasiezahl.

 Bild: Rainer Schimm

Ganz statt halbherzig oder gar nicht sollte das Motto in diesen Tagen lauten. Das gilt im übrigen nicht nur für öffentlich zugängliche Veranstaltungen, auf denen potentiell Viren ausgetauscht werden könnten. Auch private Feiern, etwa das Abhalten von Großhochzeiten, sollte in den kommenden Wochen unter ein Verbot fallen.

Die Annahme, dass sich der COVID-19-Virus, wie gestern bereits berichtet, deutlich weniger von steigenden Temperaturen eindämmen lässt, verfestigt sich aktuell weiter. Sprunghafte Neuinfektionen in Italien, wo die Temperaturen teils über der 20-Grad-Marke liegen, sprechen für sich.

Somit wird uns das Thema Veranstaltungsverbot wohl auch noch über die nächsten Wochen begleiten.

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